EN 1149-5 IN VERBINDUNG MIT EN 1149-3 ELEKTROSTATISCHE EIGENSCHAFTEN


In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Schutzkleidung und Personen nicht elektrostatisch aufladen.
Hier wird eine elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung in Kombination mit ableitfähigen
Elektrostatik
Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt.
Die Schutzkleidung muss vollständig geschlossen getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen
nicht an- oder abgelegt werden.
Die DIN EN 1149 legt Prüfordnungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung zur Vermeidung zündfähiger
Entladung fest. Die Bewertung erfolgt nach EN 1149-3:2001.