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PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

Bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen oder gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Funkenflug und starker Spannung kommt gewöhnliche Berufsbekleidung schnell an ihre Grenzen. In bestimmten Gefährdungsbereichen muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. Dass PSA trotz extremer Einsatzgebiete dennoch komfortabel, bequem und durchdacht ist, versteht sich bei KÜBLER von selbst.

SCHUTZKLEIDUNG IST NICHT GLEICH SCHUTZKLEIDUNG.

An erster Stelle steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Zuerst muss deshalb definiert werden, wofür Schutzbekleidung benötigt wird. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§3, 4) gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Anhand dieser Analyse fertigt der Sicherheitsbeauftragte eine Übersicht darüber an, für welchen Arbeitsplatz Persönliche Schutzausrüstung in welchem Umfang benötigt wird und vor welchen Gefahren diese Schutzbekleidung schützen muss. 

Anschließend kommen wir ins Spiel: Nach den oben genannten definierten Vorgaben, welche Schutznorm die Bekleidung erfüllen muss, können wir die richtige Bekleidung empfehlen.

SCHUTZNORMEN

WEIL SICHERHEIT VORGEHT

Jede Schutzkleidung (PSA – Persönliche Schutzausrüstung) im Sinne der Verordnung EU 2016/425 (des Europäischen Parlaments) muss grundsätzliche Anforderungen erfüllen. Diese Richtlinie regelt sowohl die Bedingungen für das Inverkehrbringen und den freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, um die Gesundheit der Benutzer zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten.

Jede Schutzkleidung muss zusätzlich zu den Schutznormen noch der EN ISO 13688 entsprechen.

Es gelten folgende Definitionen:

  • Die ergonomisch korrekte Gestaltung der Kleidung
  • Ein möglichst hohes Schutzniveau
  • Eine möglichst geringe thermophysiologische Belastung des Trägers
  • Einfache aber klare Deklaration durch Piktogramm Männchen
  • Kennzeichnung der Wasch- und Reinigungsbehandlung
  • Gebrauchsinformation des Herstellers mit wichtigen Angaben zum Gebrauch der Schutzkleidung, Warnhinweise, Angaben zur Lagerung etc.
  • Größenbezeichnung jedes Kleidungsstücks weist mindestens 2 Kontrollmaße in cm auf
  • Negative Auswirkungen der Reinigung sollen geprüft werden
  • Maßänderung, Stoffalterung, Prüfung auf Farbechtheit

WICHTIGE SCHUTZNORMEN IN DER ÜBERSICHT:

Schweißerschutz

EN ISO 11611
SCHUTZKLEIDUNG FÜR SCHWEISSEN UND VERWANDTE VERFAHREN

Schutzkleidung - Kleidung gegen Hitze und Flammen<

EN ISO 11612
KLEIDUNG ZUM SCHUTZ GEGEN HITZE UND FLAMMEN

Schutz gegen thermische Gefahren eines Störlichtbogens Schutz gegen thermische Gefahren eines Störlichtbogens

IEC 61482-1-2
SCHUTZ GEGEN DIE THERMISCHEN GEFAHREN EINES ELEKTRISCHEN LICHTBOGENS

Elektrostatische Eigenschaften

EN 1149-5 | 1149-3
ELEKTROSTATISCHE EIGENSCHAFTEN

Warnschutz

EN ISO 20471
HOCHSICHTBARE WARNKLEIDUNG

Wetterschutz

EN 343
SCHUTZ GEGEN REGEN

Schutz vor kühler Umgebung

EN 14058
SCHUTZ GEGEN KÜHLE UMGEBUNG

Knieschutz

EN 14404
KNIESCHUTZ FÜR ARBEITEN IN KNIENDER HALTUNG

Chemikalienschutz

EN 13034 Typ 6
SCHUTZKLEIDUNG GEGEN FLÜSSIGE CHEMIKALIEN

Maschinenschutz

EN 27065
SCHUTZKLEIDUNG FÜR DIE ANWENDER VON PFLANZENSCHUTZMITTELN

Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

EN 388
SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN MECHANISCHE RISIKEN

Schnittschutzbekleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen

EN ISO 11393-2
SCHNITTSCHUTZBEKLEIDUNG FÜR BENUTZER VON HANDGEFÜHRTEN KETTENSÄGEN

WISSENSWERTES ÜBER PSA.

Persönliche Schutzausrüstung wird in 3 Kategorien unterteilt.


KATEGORIE I


In Kategorie I wird PSA eingestuft, die vor einfachen persönlichen Risiken schützt, wie z.B. Regenschutzkleidung. Diese Kategorie unterliegt keinem EG-Qualitätssicherungssystem. Die Bekleidung wird in unserem Haus regelmäßig kontrolliert, damit die Standards eingehalten werden.

KATEGORIE II


In Kategorie II wird PSA eingestuft, für die weder Kategorie I noch Kategorie III zutreffen. Diese PSA schützt Personen in Gefährdungsbereichen, die mit mittlerem Risiko eingestuft sind. Beispiele für solch eine Bekleidung sind Warnschutzbekleidung oder Bekleidung für leichten Hitzeschutz. PSA der Kategorie II muss durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt aber keinem EG-Qualitätssicherungssystem.

KATEGORIE III


In Kategorie III wird komplexe PSA eingestuft, die gegen hohes oder gar tödliches Risiko schützt, wie z.B. Bekleidung für Hitzeschutz oder Schutz vor thermischen Gefahren eines Störlichtbogens. PSA der Kategorie III muss zwingend durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt einem EG-Qualitätssicherungssystem, bei dem in regelmäßigen Abständen die Prüfung durch die externe Stelle wiederholt wird.

NACHTRÄGLICHE VEREDELUNG VON SCHUTZBEKLEIDUNG.

Bei der nachträglichen Veredelung von Schutzbekleidung, z. B. mit Logos, Emblemen, Stickereien oder Reflexstreifen, ist besondere Vorsicht geboten. Die Verwendung ungeeigneter Materialien kann die Schutzwirkung der Bekleidung herabsetzen oder sogar aufheben. Die Baumusterprüfung (Zertifizierung der PSA) der Bekleidung kann erlöschen. Alle Veränderungen und Accessoires müssen daher zwingend vor der Umsetzung bzw. Anbringung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzfunktionen geprüft werden.


VEREDELUNG VON PSA DER KATEGORIE III

Diese darf bei PSA der Kategorie III ausschließlich durch den Hersteller erfolgen, da jegliche Veränderung am Baumuster beim Prüfinstitut, das die Baumusterprüfung ausgestellt hat, gemeldet werden muss. Dort wird die Veränderung geprüft und zur Baumusterprüfbescheinigung hinterlegt. Daraufhin kann der Hersteller eine Freigabe für die Veränderung erteilen bzw. diese durchführen.


VEREDELUNG VON PSA DER KATEGORIE II

Für PSA der Kategorie II kann die Entscheidung, ob eine Veränderung durchgeführt werden darf – unter strenger Berücksichtigung der Normvorgaben im Hinblick auf die Schutzfunktionen – ohne das Prüfinstitut getroffen werden.

Um kein Risiko einzugehen, sollte Schutzbekleidung nur vom Hersteller veredelt werden. Im Zweifelsfall muss der Designgedanke gegenüber dem Schutz und der Sicherheit des Trägers der Bekleidung zurückstehen.

WAS IST EINE BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG?

Eine Baumusterprüfbescheinigung ist die Beurkundung mit detaillierten Prüfberichten zu einem zertifizierten Produkt. Man spricht auch von einem Zertifikat. Hier werden die Artikelbezeichnung, das eingesetzte Material und die Schutznormen vermerkt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung ist seit dem Jahr 2010 auf 5 Jahre begrenzt.

DAS VERRÄT IHNEN DAS WÄSCHEETIKETT.

Für das Wäscheetikett in PSA gibt es besondere Vorgaben. Auf diesem müssen nicht nur der Inverkehrbringer mit Adresse, die Artikelnummer des Produktes und die Zusammensetzung des Materials angegeben werden, sondern weitere zusätzliche Informationen bezüglich der Schutznormen:

DIE NORMEN MÜSSEN MIT PIKTOGRAMM UND KLASSEN ANGEGEBEN WERDEN.

  • Der Hinweis „CE“ gibt an, dass es sich um ein zertifiziertes Bekleidungsteil handelt. Die 4-stellige Nummer, die im Falle von PSA der Kategorie III angehängt ist, ist die Nummer des zuständigen Prüfinstitutes.
  • Ein „i“ weist darauf hin, dass dem Bekleidungsteil eine Informationsbroschüre mit wichtigen Hinweisen beiliegt.
  • Die Größenangaben werden mit einer Figurine dargestellt.

MIT SICHERHEIT SICHER.

Durch unsere hohe PSA-Kompetenz und die langlebige Qualität unserer Produkte bist du mit KÜBLER stets auf der sicheren Seite. Unsere Schutzbekleidung erfüllt aktuellste Normen und wird von den renommiertesten Forschungsinstituten in Deutschland geprüft: den Hohenstein Instituten, der BG BAU und dem Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V. (STFI).

Das STFI führt Prüf- und Zertifizierungsaufträge für Kunden aus mehr als 50 Ländern durch und ist Mitglied in deutschen und europäischen Organisationen und Textilverbänden. Die Mitarbeiter sind in internationalen Arbeitskreisen und Normenausschüssen tätig.

KÜBLER ist seit vielen Jahren enger Partner des STFI und nimmt regelmäßig an Audits zu neuen Norm- und Prüfverfahren teil.